AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BewerberExpert
Schlossblick 45 · 57074 Kaan-Marienborn
(im Folgenden „Agentur“ genannt)
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der Agentur BewerberExpert (nachfolgend „ANBIETER“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „KUNDE“) im Bereich Online-Marketing, Social-Media-Recruiting, Performance-Marketing und Personalgewinnung.
Die Agentur bietet ihre Leistungen ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen an.
Mit Vertragsschluss bestätigt der KUNDE, die Leistungen ausschließlich zu gewerblichen oder dienstlichen Zwecken in Anspruch zu nehmen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der ANBIETER ist auf die Gewinnung qualifizierter Bewerber und Leads mittels digitaler Werbemaßnahmen spezialisiert.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Agenturvertrag. Dazu können insbesondere gehören:
Erstellung und Schaltung von Online-Werbekampagnen (z. B. Meta, LinkedIn, Google),
Entwicklung von Employer-Branding-Strategien,
Erstellung von Werbetexten, Grafiken und Funnels,
Beratung zur Optimierung von Bewerbungsprozessen.
Der ANBIETER schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl an Bewerbungen, Einstellungen oder Leads.
Der ANBIETER ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer oder Drittanbieter einzusetzen.
Der KUNDE erteilt dem ANBIETER die Vollmacht, in seinem Namen und auf seine Rechnung Werbekonten, Tools und Plattformen (z. B. Meta, Google, Perspective ) einzurichten und Werbebudgets zu verwalten.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote des ANBIETERS sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt durch Annahme des schriftlichen oder elektronischen Angebots zustande (z. B. per E-Mail-Bestätigung, elektronischer Signatur ).
Fernmündliche Vereinbarungen (z. B. per Telefon- oder Videokonferenz) sind verbindlich, wenn der KUNDE die Beauftragung mündlich erklärt oder bestätigt.
Der ANBIETER ist berechtigt, zur Beweissicherung Gesprächsaufzeichnungen anzufertigen, sofern der KUNDE hierzu eingewilligt hat.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der KUNDE verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig, vollständig und kostenfrei bereitzustellen (z. B. Logos, Bilder, Texte, Ansprechpartner, Freigaben).
Der KUNDE garantiert, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Er stellt den ANBIETER von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere aus Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen, vollumfänglich frei.
Verzögert sich die Durchführung eines Projekts aufgrund fehlender Mitwirkung des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
Unterlässt der KUNDE trotz Aufforderung seine Mitwirkung, ist der ANBIETER nach Ablauf einer angemessenen Frist (14 Tage) berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und das bis dahin entstandene Entgelt in Rechnung zu stellen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung im Voraus zur Zahlung fällig.
Bei laufenden Kampagnen oder Employer-Branding-Paketen erfolgt die Abrechnung monatlich per SEPA-Lastschrift, Vorkasse oder Rechnung.
Werbekosten (z. B. Facebook Ads, Google Ads) trägt der KUNDE, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Gerät der KUNDE mit Zahlungen in Verzug, kann der ANBIETER Leistungen aussetzen und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) verlangen.
Befindet sich der KUNDE mit zwei aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand, kann der ANBIETER den Vertrag fristlos kündigen und die gesamte Vergütung bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin als Schadensersatz geltend machen.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber Forderungen des ANBIETERS ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag gilt für die individuell vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit). Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf dieser Frist ist ausgeschlossen.
Employer-Branding-Verträge verlängern sich automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, sofern nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE mit zwei Zahlungen in Verzug gerät oder gegen Mitwirkungspflichten gemäß § 4 verstößt.
§ 7 Leistungszeit, Verzug und höhere Gewalt
Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Leistungsverzögerungen infolge von Umständen außerhalb des Einflussbereichs des ANBIETERS (z. B. Sperrung von Werbekonten, Ausfall von Plattformen, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen) berechtigen nicht zur Minderung oder Schadensersatzforderung.
Beginn und Laufzeit der Leistungen setzen voraus, dass alle erforderlichen Informationen des KUNDEN vorliegen und fällige Zahlungen geleistet wurden.
§ 8 Urheberrechte und Nutzungsrechte
Sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Konzepte, Texte, Grafiken, Bilder, Videos, Funnels oder Anzeigen unterliegen dem Urheberrecht.
Der KUNDE erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Materialien für die vereinbarte Laufzeit und den vereinbarten Zweck.
Eine Weitergabe oder Verwendung der Inhalte für andere Kampagnen, durch andere Agenturen oder Dritte ist untersagt.
Die Verwendung von erstelltem Bild- und Videomaterial auf Social-Media-Profilen ist nur unter Nennung des Fotografen und ausschließlich für unbezahlte Posts erlaubt.
Der ANBIETER darf anonymisierte Projektergebnisse, Werbeanzeigen und Kampagnenstrukturen zu Referenz- und Marketingzwecken verwenden.
Bei erfolgreicher Zusammenarbeit darf der ANBIETER den KUNDEN mit Namen und Logo als Referenz auf der eigenen Website oder in Fachmedien nennen.
§ 9 Haftung
Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der ANBIETER nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Die Haftungshöchstgrenze beträgt das vereinbarte Netto-Gesamtentgelt des jeweiligen Vertrags.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
Der ANBIETER verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO, BDSG).
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geheim zu halten und diese nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt fort.
§ 11 Abnahme von Leistungen
Sofern die Leistungen des ANBIETERS dem Werkvertragsrecht unterliegen, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der KUNDE nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Aufforderung wesentliche Mängel rügt.
Spätestens mit Nutzung der erstellten Kampagne oder Veröffentlichung gilt die Abnahme als erfolgt.
§ 12 Widerruf
Da Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB.
§ 13 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Siegen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Der ANBIETER ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge zu ändern, sofern die Änderung dem KUNDEN zumutbar ist und dieser nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung widerspricht.
📄 Stand: Oktober 2025 © BewerberExpert
